Sextäter wandert nach Missbrauch ins Gefängnis
Liebe Leserinnen und Leser,
mit diesem Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten möchten wir unser absolutes NEIN gegen jegliche Form von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zum Ausdruck bringen. In unserem Vereinsportal haben wir zu diesem Thema bereits den Hamburger Verein Dunkelziffer e.V. vorgestellt. Wir von ProMosaik sind einfach der felsenfesten Überzeugung, dass Kinder ein Recht auf ihre Kindheit und ihre Unschuld haben. Daher finden wir auch das folgende Urteil so ziemlich „milde“. Denn wer gibt den Opfern ihr normales Leben vor dem Missbrauch wieder zurück!! Kinderrechte sind für uns die höchsten Menschenrechte.
Wir freuen uns auf das Feedback der Leserinnen und Leser hierzu
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Die Redaktion von ProMosaik
Urteil gegen Kinderschänder Sextäter wandert nach Missbrauch ins Gefängnis
George Stavrakis, 16.04.2014 10:30 Uhr
Das Landgericht hat einem Kindesmissbraucher Strafrabatt gewehrt. Foto: dpa
Stuttgart – Die 4. Jugendschutzkammer des Landgerichts hat einen Mann aus dem Kreis Böblingen wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen in elf Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Angeklagte hatte über seinen Verteidiger Achim Wizemann ein knappes Geständnis verlesen lassen. „Mein Mandant räumt die ihm vorgeworfenen Taten ein und er bereut, was er getan hat“, so der Anwalt. Zu Beginn hatte sich der 53-jährige Kraftfahrer noch geweigert, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das schlanke Geständnis, das den beiden Kindern intensive Vernehmungen vor Gericht ersparte, honorierten die Richterinnen und Richter mit einem Strafrabatt.
Der Mann hatte sich zwischen 2011 und 2013 an der damals neunjährigen Nachbartochter vergangen. Das Kind war immer wieder bei dem Mann zu Besuch. Bei ihm durfte das Mädchen Computerspiele spielen, was der 53-Jährige mit zunehmender Intensität ausgenutzt haben soll. Immer wieder soll er sich vor dem Kind befriedigt haben. Dann, so heißt es in der Anklage, habe er das Mädchen zu sexuellen Spielen animiert und sei immer zudringlicher geworden.
„Ich verstehe das nicht“, so der schockierte Vater des Mädchens. Er kenne den Angeklagten seit weit mehr als zehn Jahren. Er habe sich so etwas nicht vorstellen können, sagte der Vater in einer Prozesspause.
Im Jahr 2013 war das Mädchen in Begleitung einer gleichaltrigen Freundin bei dem 53-jährigen Mann in der Wohnung. Wieder sei es zu sexuellen Übergriffen gekommen. Die Freundin erzählte dies ihrem Vater, die Polizei wurde informiert, der Mann festgenommen.
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