Rassismus, Antidiskriminierung und Konsequenzen für Soziale Arbeit
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,3, Fachhochschule Regensburg (Fakultat fur Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Soziale Arbeit mit Migranten, Sprache: Deutsch, Abstract: Soziale Arbeit als Profession kann sich der Thematik aufgrund der immer groer werdenden Bedeutung der ihr beizumessen ist, nicht entziehen. Diese Aspekte mussen deshalb bereits bei der Ausbildung besser berucksichtigt werden, da samtliche Bemuhungen innerhalb der Sozialen Arbeit hin zu einer wirksamen Antidiskriminierungsarbeit noch am Anfang sind. Geschieht dies nicht, muss sich die Soziale Arbeit den Vorwurf gefallen lassen, bedeutende Entwicklungen verschlafen zu haben. Ein gutes Beispiel fur diesen Zugewinn an Dringlichkeit ist die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) der Bundesrepublik Deutschland (BRD) 2006. Auch wenn Deutschland keineswegs eine Vorreiterrolle was Antidiskriminierung anbelangt beizumessen ist, wird das Thema mittlerweile sensibler behandelt (Treichler, 2004, S. 71-98). Um einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung, rassistischer Gewalt…etc. fur alle Mitglieder der Einwanderungsgesellschaft zu bieten, reichen laut Treichler (2004, S. 71-98) juridische und polizeiliche Manahmen nicht aus. Klar sind diese notwendig, bekampfen jedoch lediglich die Symptome und sind ungeeignet, das wirkliche Problem anzugehen. Soziale Arbeit als Profession verpflichtet sich, die Menschenrechte aller zu achten und fur sie einzutreten. Sie hat Zugang zu Diskriminierten wie auch zu den Verursachern und ist somit in der Pflicht! Vor allem aufgrund der Zusammenhange zwischen sozialstaatlichen Themen und der Problematik des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit…etc. wird dieser Anspruch untermauert. Dieser wird spater noch genauer erlautert. Insgesamt ergibt sich die Aufgabe, fur die ideelle Menschenwurde und die mit ihr verbundenen Menschenrechte einzustehen, diese zu sch