ProMosaik interviewt Herr Hartmut Wolters von Väteraufbruch für Kinder
Liebe Leserinnen und Leser,
heute Abend möchte ich Ihnen ein Interview mit Herrn Hartmut Wolters, dem Vorstandsvorsitzenden des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“. Die Fragen unserer Redaktion finde ich sehr wichtig, um aufzuzeigen, wie ungerecht ein pseudofeministischer Ansatz ist, der die Väter völlig aus dem Leben des Kindes ausschließt, nachdem er sie emanzipiert und eingebunden hat.
Den Verein „Väteraufbruch für Kinder“ gibt es seit 1988. Er kämpft für die Väter und ihre Rechte und für die Gleichberechtigung der geschiedenen Ehepartner. Die Väter möchten nicht nur zahlen, sondern am Leben des Kindes teilhaben.
Ein Kind braucht beide Eltern, unabhängig davon, ob diese verheiratet, getrennt lebend oder geschieden sind. Das ist auch die Ansicht der Redaktion von ProMosaik e.V.
Männer sollen als Erziehungsberechtigte in der Gesellschaft mehr Anerkennung erlangen.
Wichtig ist, einzusehen, dass es nicht darum geht, dass jemand gegen den anderen arbeitet, sondern um das Wohl des Kindes.
Der Vater gehört zum Leben des Kindes und muss sich keineswegs zurückziehen und einfach Ruhe geben. Dies ist eine wichtige Botschaft des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ in seinen Selbsthilfegruppen. Diese Botschaft muss auch in die Gesellschaft. Daher finde ich die Worte von Herrn Wolters so wichtig. Es bedarf eines allgemeinen, gesellschaftlichen Wandels.
Väter können nicht einfach so aus dem Leben der Kinder hinausgedrängt werden, denn das erzeugt ein unauffüllbares Vakuum in der Psyche des Kindes.
Herr Wolters äußert sich zum Umgangsrecht wie folgt:
Das Einmaleins des Umgangsrechts lautet also, Du bekommst nur so viel Umgang, wie die Mutter zulässt.
Und genau das muss sich ändern. Das Kind braucht den Vater gleich wie es die Mutter braucht.
Der Weg ist noch lang und steil, denn die Väter hängen hinsichtlich ihrer Rechte einfach den Müttern hinterher. Und die Politik befasst sich mit den Väterrechten auch nur, wenn jemand sich beklagt.
Vieles hat der Verein bundesweit schon erreicht, aber es braucht noch viel Bewusstseinsbildung, damit die Unrechte der Väter endlich Geschichte werden.
ProMosaik e.V. setzt sich für eine Gleichberechtigung der Geschlechter und für die Würdigung ihrer unterschiedlichen Stärken und Eigenschaften ein.
Es gibt keine Mütterrechte ohne Vaterrechte.
Das Kind hat das Recht auf beide Eltern.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und Kommentare zu diesem wunderschönen Interview. Wir möchten Herrn Wolters nochmal herzlichst für seine Zeit danken.
Dankend
Dr. phil. Milena Rampoldi und Aygun Uzunlar
ProMosaik e.V.
1. Was bezwecken Sie mit Ihrem Verein “Väteraufbruch für Kinder”? Welche sind Ihre Hauptziele und warum?
Mit der Emanzipationsbewegung und dem Drang der Frauen, ihren Ehemann mehr in den Haushalt einzubinden und an der Erziehung der Kinder zu beteiligen, haben sich auch die Männer emanzipiert. Immer mehr Väter wollen für das Kind ein gleichwertiger Elternteil sein, auch nach der Trennung. In vielen Jugendämtern und Familiengerichten herrscht aber bis heute die Meinung vor, dass der Mann arbeiten und Geld verdienen muss, damit er Barunterhalt zahlen kann. Die meisten Väter zahlen gerne und freiwillig ihren Unterhalt, haben aber das Gefühl, dass sie auf Kosten ihrer Beziehung zum Kind aus der Familie verdrängt werden, wenn das Paar sich trennt. 1988 gründeten Väter, die hilflos nach Unterstützung suchten, mehr für ihre Kinder da zu sein, den Verein Väteraufbruch für Kinder e.V. Es bestand ein enormes Wissensdefizit in der Gesellschaft, was Väter machen können, um auch nach der Trennung Vater zu bleiben, so dass sich schnell im ganzen Land Selbsthilfegruppen bildeten. Aus einer Selbsthilfegruppe in Köln ist dann 1997 der Verein Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. entstanden. Mit einer eigenen Registernummer im Kölner Vereinsregister erhoffte man sich mehr Anerkennung in der lokalen Politik und Familienberatung.
Der Grundpfeiler unseres Denkens ist das Motto “Allen Kindern beide Eltern” und unsere Selbsthilfegruppe, die zweimal im Monat stattfindet. Ziel ist es, Väter und Mütter zusammenzubringen und ihnen bei der Umsetzung einer gleichwertigen Elternschaft zu unterstützen. Die meisten Väter, die sich an uns wenden, werden von der Mutter daran gehindert, so dass der Eindruck entsteht, wir würden “gegen die Frauen” arbeiten. Das ist aber nicht richtig, sondern es liegt in der Natur der Sache, dass der Vater sich behaupten muss, wenn die Mutter gegen ihn arbeitet. Wir haben aber auch Väter im Verein, die im Einvernehmen mit der Mutter ihre Ziele verwirklichen, wie sie ihrer Vaterrolle gerecht werden. Wir müssen auch ab und an Väter ausbremsen, die tatsächlich danach trachten, der Mutter ihres Kindes zu schaden. Alle diese Väter sind bei uns willkommen, denn sie alle brauchen Beratung, die sie von den Jugendämtern und Familienberatungen nicht bekommen. Väter werden nur über ihre Pflichten informiert. Wir ergänzen diese einseitige Beratung, indem wir sie auch über ihre Rechte und die Rechte des Kindes aufklären.
2. Warum fühlen sich die Väter in der Gesellschaft nicht verstanden? Mit welchen Hauptproblemen haben die Väter Ihrer Erfahrung nach zu kämpfen?
In der Gesellschaft werden diejenigen Väter nicht verstanden, die einen schweren Stand in ihrer Rolle als Vater haben und von der Mutter des Kindes bekämpft werden. Familie, Freunde und sogar Kindergärtnerinnen und Lehrerinnen empfehlen Vätern in diesem Fall viel zu oft und viel zu schnell, sich zurück zu ziehen und erst mal “Ruhe” einkehren zu lassen. Ein Vater, der sein Kind liebt und weiß, wie es ihn vermisst, kann das nicht. Er weiß, dass das Kind keine Ruhe hat, wenn der Vater fehlt. Das Kind fällt in ein emotionales Vakuum, wenn der Vater plötzlich verschwunden ist. Deswegen führt der gängige Tipp, die Mutter des Kindes oder das Kind “in Ruhe zu lassen”, zu einem Gefühl der Ohnmacht und Verzweiflung. Der Vater fühlt sich unverstanden, denn er möchte nicht als “Störenfried” angesehen werden. Er findet nicht, dass er das Kind oder die Mutter “nicht in Ruhe lässt”, wenn er möglichst viel Zeit mit seinem Kind verbringen möchte. Er findet, dass er nicht in Ruhe gelassen wird, wenn er ständig in seinen Kontaktbemühungen bekämpft wird. Männer wollen einfach nur Papa sein, ob das der Mutter passt oder nicht. Es geht um das Kind und nicht um die Bedürfnisse der Mutter, den Vater “loszuwerden”. Viele Väter sind enttäuscht von ihrem Freundeskreis und der eigenen Familie, suchen professionelle Hilfe und wenden sich an eine Familienberatungsstelle, das Jugendamt und einen Rechtsanwalt für Familienrecht. Besorgt stellen viele Väter dann fest, dass ihnen dort häufig die gleichen Tipps gegeben werden. Man liest aber fast täglich in der Zeitung, dass der Vater wichtig ist für die Entwicklung des Kindes und ist maßlos enttäuscht, wenn dann selbst die Professionen abwinken und nicht helfen können, die Ausgrenzung des Vaters aus dem Leben und Alltag seines Kindes durch die Mutter zu stoppen. Diese Anspannung löst sich oft bei uns in der Selbsthilfegruppe. Sobald die Väter nach ihrem verzweifelten Kampf gegen Windmühlen spüren, dass sie hier endlich angenommen und verstanden werden, brechen viele Väter schluchzend in Tränen aus. “Die verzweifelte Suche nach Hilfe hat endlich ein Ende”, sagte mir mal ein in Tränen aufgelöster Vater.
3. Gibt es ein Einmaleins “des Umgangsrechts“? Sollten die Behörden eine sogenannte Checkliste erstellen, um einen problemlosen Kindesumgang zu ermöglichen?
Das ist eine sehr interessante Frage, ja, das gibt es. In den Jugendämtern wird oft behauptet, dass jeder Fall individuell zu bewerten ist und man immer auf die Dynamik des Einzelfalls blicken muss. Mit dieser Begründung werden auch wissenschaftliche Erkenntnisse vom Tisch gefegt, weil sie angeblich auf den Einzelfall nicht passen. Dennoch gibt es auch heute noch zahlreiche Mitarbeiter der Jugendämter, die solange an dem Fall arbeiten, bis der Vater seine Kinder nur noch alle zwei Wochen am Wochenende und die Hälfte der Ferien sieht. Mehr Mitwirkung des Vaters ist nicht erwünscht.
Väter wenden sich auch an uns, weil sie die Kinder hälftig betreuen möchte, also eine Woche bei Mama und eine Woche beim Papa. Sie beklagen sich, dass der zuständige Sachbearbeiter vom Jugendamt oder von der Familienberatungsstelle abblockt und dem Vater antwortet, vom Wechselmodell würde er nichts halten. In diesen Fällen wird uns im Verein bewusst, dass diese Menschen überhaupt nicht bereit sind, die Individualität des Einzelfalls zu berücksichtigen. Denn das setzt voraus, dass man sich zunächst ergebnisoffen mit den Wünschen und Bedürfnissen des Vaters auseinandersetzt und eine Meinung der Mutter einholt. Das geschieht aber in diesen Fällen nicht, und über die Häufung der Fälle können wir aus Vereinssicht manchmal auch den konkreten Mitarbeiter identifizieren, der eine ideologische Gesinnung vertritt. Wir haben unsere Ansprechpartner beim Jugendamt und Familiengericht Köln, wo wir solche Auffälligkeiten einbringen können, und werden dort auch ernst genommen.
Wenn dann Väter erleben, dass die Mutter gegen den Kontakt des Vaters zu dem Kind arbeitet, dann werden sie in der Regel auch eine Einschränkung ihres Umgangsrechts in Kauf nehmen müssen, obwohl sie vielleicht dem Kind ein wichtiger Ansprechpartner sind und sich das Kind möglicherweise sogar persönlich gegen die Einschränkung des Umgangs wehrt. Das geht so weit, dass unbescholtene Väter begleiteten Umgang wahrnehmen müssen, weil die Mutter keiner anderen Regelung zustimmt oder sogar komplett vom Umgang ausgeschlossen werden, ohne dass sie sich etwas Nennenswertes zu Schulden kommen lassen. Ein Vater aus unserem Verein musste sein Haus aufgeben, weil er sich die Kosten nicht mehr leisten konnte. Das reichte für die Mutter aus, dem Kind einzureden, der Vater würde das Kind nicht mehr lieben und einfach von der Familie wegziehen. Er sieht seine Tochter seit drei Jahren nicht mehr. Ein anderer Vater reist immer aus Berlin an, um sein Kind zu sich nach Hause zu holen. Die Mutter hat dem Kind solange eingeredet, dass die weite Zugfahrt zu viel für das Kind ist, bis das Kind das selber glaubte und den Kontakt zum Vater abbrach.
Das Einmaleins des Umgangsrechts lautet also, Du bekommst nur so viel Umgang, wie die Mutter zulässt. Dagegen wehren sich Väter, die selber entscheiden möchten, wie viel Zeit sie mit ihrem Kind verbringen. Die Checkliste für einen gelungenen Umgang sollte also alle Ressourcen enthalten, die beide Elternteile gewinnbringend für ihr Kind einbringen können und daran ausgerichtet sollte die Betreuung durch beide Elternteile zuverlässig für das Kind aufgeteilt werden. Es geht aber angeblich immer um “Verletzungen” und “nicht aufgearbeitete Enttäuschungen”. Daran darf das Kindeswohl nicht gemessen werden, dass ein Kind auf den zweiten Elternteil verzichten muss, solange der betreuende Elternteil sich noch in seiner Verletzung und in nicht aufgelösten Enttäuschungen befindet. Es gibt Mütter, die halten ihr Leben lang an diesen Enttäuschungen und Verletzungen fest, weil sie wissen, dass sie so ihre Bindung zum Kind erhalten. Damit wird der psychische und emotionale Kindesmissbrauch staatlich gefördert.
4. Der getrennte oder geschiedene Vater ist oft der Kindesmutter juristisch unterlegen. Wie kann man diese für die Väter immer noch ungünstige Sachlage mit einem Rechtsstaat wie Deutschland vereinbaren, in dem angeblich alle gleichberechtigt sein sollten?
Im Wege der Emanzipationsbewegung nahm der Anteil alleinerziehender Väter um mehr als 50% deutlich ab. Lebten in den 70er Jahren noch 12% der Kinder bei ihrem alleinerziehenden Vater, sind es heute nur noch 5%. Statt dessen wird der Ausbau von Kinderkrippen und Ganztagsbetreuungen gefordert. Ich würde die Forderung anders formulieren, denn die Ganztagsbetreuung ist eigentlich nur notwendig, wenn weder Vater noch Mutter das Kind betreuen können. Viele Väter, die sich in unserem Verein engagieren, sind Frührentner, arbeitslos oder leben von Sozialhilfe. Auch viele Selbstständige könnten sich die Zeit so einteilen, dass sie die Nachmittagsbetreuung übernehmen könnten. Auch sind viele Väter bereit, Teilzeit zu arbeiten, bekommen aber weder eine Teilzeitstelle angeboten noch sind die Mütter bereit, auf einen Teil des Kindesunterhalts zu verzichten. Das Kind bräuchte also keine Nachmittagsbetreuung, wenn man es zum Vater lassen würde. Dies ist nur ein Beispiel dafür, dass die Gesetze in Deutschland familienfeindlich sind. Schon von Beginn an wurde in der Emanzipationsbewegung nur wahrgenommen, dass Frauen angeblich benachteiligt sind, weil sie nicht arbeiten gehen können. Aber auch Männer sind benachteiligt, weil sie arbeiten gehen müssen und sich nicht für eine Rolle als Hausmann entscheiden dürfen. Das haben die Männer verschlafen. Sie hätten sich von Anfang an über die eigene Benachteiligung empören müssen. Nun hinken sie hinterher und versuchen verzweifelt, das Ruder rumzureißen. Die Politik reagiert erst, wenn man eine Benachteiligung benennt und sich darüber beklagt. Das holen die Männer, insbesondere die Väter, nun nach.
5. Was haben Sie seit 1988 erreicht? Können Sie uns die Haupterrungenschaften Ihres Vereins kurz darstellen?
Die wichtigste Errungenschaft des Vereins ist es, das Thema der benachteiligten Väter immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen. Es gibt viele kleine Gruppen und Vereine, die sich Vätern widmen, die nach der Trennung den Kontakt zu ihren Kindern nicht aufgeben möchten. Aber nur der Väteraufbruch für Kinder ist bundesweit organisiert und somit Anlaufstelle für viele tausend Väter im Jahr, die sich mit Gleichgesinnten solidarisieren möchten. Diese Infrastruktur besteht nun durchgängig seit über 25 Jahren und wird immer weiter ausgebreitet. Neben den Selbsthilfegruppen wurde die Öffentlichkeit auch über Veranstaltungen wie den Väterkongress, den Familienkongress und die Fachtagung über den aktuellen Stand aus Wissenschaft und Recht aufgeklärt. Daraus haben sich zahlreiche Änderungen ergeben, auch Gesetzesänderungen. Im Fall Görgülü begleitete der Verein einen Vater auf dem Weg durch die Instanzen bis hoch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Vater war nicht verheiratet und hatte somit kein Sorgerecht. Die Mutter gab das Kind gegen den Willen des Vaters zur Adoption frei, der Vater wehrte sich dagegen. Er war erfolglos, weil ihm aus den deutschen Gesetzbüchern kein Recht zustand, die Adoption zu verhindern und sich selber um das Kind zu kümmern. Die deutschen Gerichte scherten sich bis dahin nicht um die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Erst durch den Fall Görgülü wurde Deutschland verurteilt, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland umzusetzen. Dieser Fall lieferte im Jahr 2004 den Grundstein dafür, auf Europabasis die deutschen Gesetze zu verändern. Deutschland wurde wegen Verletzung von Menschenrechten zu 15.000 Euro Strafe verurteilt. Dennoch hat es weitere 9 Jahre und mehrere Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebraucht, bis nun endlich seit 2013 der Vater auch ein Recht hat, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen, wenn er nicht mit der Mutter verheiratet war. Vorher hatte der Vater kein Recht, das Sorgerecht gerichtlich einzuklagen. Dieses Recht ist aber in solchen Extremfällen, wenn die Mutter versucht, dem Vater das Kind wegzunehmen, wichtig, und nicht nur dann. Für eine gleichberechtige Elternschaft brauchen wir das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an für beide Elternteile als Grundsatz.
6. Wie leistet Ihr Verein Erste Hilfe und wie begleitet er die Väter in ihrem Kampf um ihre Kinder?
Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich, weil dies sehr stark abhängig ist vom persönlichen Engagement der Personen, die die Hilfen vor Ort anbieten. In manchen Kreisvereinen arbeiten ausgebildete Juristen ehrenamtlich, in anderen sind dies betroffene Väter, die keine juristische Ausbildung haben. Die Gruppe kann von einem Sozialarbeiter geleitet werden oder von einem Maschinenbauer. Deswegen unterscheiden sich die Angebote von Ort zu Ort. Unser wichtigstes Instrument ist die Selbsthilfegruppe, in der sich betroffene Väter über ihre Erfahrungen austauschen und ihr Wissen weiter geben. So wirkt das Prinzip des Multiplikators. Ein Vater besucht ein Seminar oder einen Workshop und gibt sein neu erworbenes Wissen an die anderen Väter in seiner Selbsthilfegruppe weiter.
Hier in Köln sind wir in der Lage, auf eine Vielzahl von kompetenten Fachkräften zurück zu greifen und haben eine Infrastruktur etabliert, die es uns ermöglich, mit ehrenamtlichen Mitarbeitern eine Vielzahl von Hilfen anzubieten. Neben der Selbsthilfegruppe, die zweimal im Monat stattfindet, bieten wir eine wöchentliche telefonische Beratung an. Außerdem stehen für besonders dringende Fälle die Handynummern von vier Beratern im Internet. Durch die Unterstützung unseres Partnervereins Eltern für Kinder im Revier e.V. in Essen und den Dipl.-Jur. Manfred Herrmann sind wir in der Lage, zehnmal im Jahr juristische Workshops durchzuführen, die sich an betroffene Väter richten, welche sich juristisch fortbilden möchten. Einmal im Jahr führen wir eine Fachtagung im Horionhaus des LVR durch, welche sich an die Professionen aus dem Wirkungskreis der Familiengerichtsbarkeit richtet. Wir laden zu Fachvorträgen aus Wissenschaft, Forschung und Recht ein und schließen damit die Lücke, die in der allgemeinen Fortbildung besteht. Von Jugendämtern und den Landschaftsverbänden werden nämlich kaum Fortbildungen angeboten, die die Rolle der Väter aus der subjektiven Sicht von Vätern berücksichtigen.
Unsere Fortbildungsveranstaltungen für betroffene Väter und für die Professionen werden von Teilnehmern aus ganz Deutschland besucht. Auch Frauen nehmen unsere Angebote wahr, denn nicht nur Väter leben getrennt von ihren Kindern, auch Müttern kann es passieren, dass ihnen ihr Kind weg genommen wird oder es zum Vater wechselt. Dann brauchen die betroffenen Mütter die gleiche Hilfe wie unsere Väter. Hin und wieder stoßen auch wir an die Grenzen unserer Belastbarkeit. Deswegen suchen wir ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die unsere Arbeit unterstützen und bei den Veranstaltungen mitwirken. Dabei geht es nicht nur um fachkompetente Unterstützung unserer Mitglieder. Für die Workshops beispielsweise hilft es uns sehr, wenn wir jemanden haben, der beim Workshop dabei ist und Kaffee kocht. Die Teilnahme an den Workshops ist für Helfer kostenlos. Leider bekommen wir kaum städtische oder staatliche finanzielle Unterstützung. Während Träger der freien Jugendhilfe teilweise bis zu 80% ihrer Kosten von den Behörden erstattet bekommen, müssen wir unsere Kosten stark in Grenzen halten, weil uns nur die Mitgliedsbeiträge zur Verfügung stehen. Daher sind wir auch dankbar für jede Spende.
7. Was muss sich in der Frauenwelt ändern
Da unsere Arbeit auf Väter und betroffene Mütter hinwirkt, kann ich nicht generell sagen, was sich in der Frauenwelt schlechthin ändern muss. Es ist aus unserer Sicht jedenfalls nicht mehr zeitgemäß, dem Vater vorzuwerfen, er würde sich nicht um die Kinder kümmern. Jeder Vater antwortet mir auf diesen Vorwurf, “ich würde mich gerne mehr um die Kinder kümmern, aber…” An diesem “aber” muss die Gesellschaft arbeiten. Es gibt unzählige Hindernisse für Väter, die es für Mütter nicht gibt, wenn es um die Pflege, Betreuung und Erziehung der Kinder geht. Ein Vater ging mal mit seinem Kind zum Babyschwimmen. Die Mütter konnten mit ihm nichts anfangen und selbst der Bademeister sagte, einen Mann hätten sie schon seit Jahren nicht mehr dabei gehabt. Es gab keine Umkleide für Väter. Es gibt Frauenparkplätze, deren Sinn ich bis heute nicht verstanden habe. Unsere Väter fürchten sich im Parkhaus genauso wie Frauen davor, von unheimlichen Gestalten heimgesucht zu werden. Das Argument, Männer können sich besser wehren, lasse ich nicht gelten, denn das würde ja bedeuten, wer sich wehren kann, wird vom Staat nicht mehr geschützt. Es gibt immer noch keinen Männergesundheitsbericht, weshalb niemand weiß, warum Männer im Durchschnitt 5 Jahre kürzer leben als Frauen. Depressionen werden bei Frauen früh erkannt, weil sie schon in jungen Jahren zum Frauenarzt gehen und dieser für das Erkennen depressiver Krankheitsbilder ausgebildet ist. Junge Männer gehen allenfalls mal zum Zahnarzt. Männer sind in erhöhtem Maße suizidgefährdet, sind von Arbeitsunfällen und Langzeitfolgen ihrer beruflichen Tätigkeit betroffen. Bei Erhebungen zur häuslichen Gewalt werden Männer gar nicht gefragt, ob sie schon einmal vom Partner geschlagen wurden. Es werden einfach nur Frauen befragt, so als ob es keine männlichen Opfer von häuslicher Gewalt gäbe. Die meisten Gefängnisinsassen sind ohne Vater groß geworden. Es gibt keine Selbstverteidigungskurse für Männer und keine Antiaggressionstrainings für Frauen. Das Familiengericht Köln hat uns bereits angekündigt, Frauen zum Antiaggressionstraining schicken zu wollen, wenn dieses Angebot in Köln geschaffen wird. Frauen dürfen aggressiv und ängstlich sein, Männer müssen angstfreie Helden und sanftmütige Indianer sein. Dieses Klischee ist eigentlich seit Jahrzehnten aus der Gesellschaft ausgemerzt, dennoch handeln die Initiatoren dieser Angebote und Einrichtungen nach diesem Muster. Die Ursache dafür liegt beim Staat. Klischeebehaftete und ideologische Angebote, die sich nach diesem Muster richten, werden staatlich gefördert. Wer sich nicht nach diesen Klischees richtet, geht leer aus. Der Staat sorgt dafür, das längst vergangene Rollenverteilungen künstlich aufrecht erhalten bleiben. Viele Frauen sehen das auch so, weshalb der Anteil an weiblichen Mitgliedern auch bei uns im Verein bei ca. 10% liegt. Dies sind Großmütter, neue Lebensgefährtinnen des Vaters, betroffene Mütter und Frauen, die ansonsten unsere Arbeit gutheißen. Wir haben auch Mütter im Verein, die sich von uns beraten lassen, wie sie das Verhältnis des Kindes zu seinem Vater erhalten und ausbauen können. Es wird künftig eine Frauenquote für verschiedene Arbeitsbereiche geben. In Kindertageseinrichtungen und Grundschulen gibt es aber fast nur Frauen, ebenso in den Pflegeberufen. Eine Frauenquote bei der Müllabfuhr und im Bergbau sowie eine Männerquote in Kindergärten und Grundschulen würde deutlich mehr bringen.
Hartmut Wolters
Vorstandsvorsitzender
http://promosaik.blogspot.com.tr/2015/01/promosaik-interviewt-herr-hartmut.html