Menschenrechtliche Grundsätze in der Praxis verschiedener Organe: Wahrheitskommission in Südafrika
Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura – Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: gut bis sehr gut, Universitat Zurich (Rechtswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Seminar Allgemeine Rechtsgrundsatze und Menschenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Kein anderes Land auf dieser Welt hat wegen seiner Menschenrechtsverletzungen so viel internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen wie Sudafrika. Die Wahrheits- und Versohnungskommission begann 1994-1999 mit der schwierigen Aufgabe, im genannten Zeitraum, politisch motivierten Mord, Folter und das Verschwindenlassen von Personen zu untersuchen. Ziel dieser Arbeit ist die Analyse von menschenrechtlichen Grundsatzen in der Praxis von verschiedenen Organen. Dabei dient die Wahrheits- und Versohnungskommission als praktisches Beispiel. Die menschenrechtlichen Grundsatze sind in der Deklaration der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 niedergeschrieben worden. Ein weiteres wichtiges Dokument in diesem Zusammenhang ist die African Charter on Human and People’s Rights, welche 1981 von verschiedenen afrikanischen Staaten unterzeichnet wurde. Die Wahrheits- und Versohnungskommission in Sudafrika sollte auf der einen Seite die Umsetzung dieser gesetzlich geregelten Grundsatze initiieren und fordern. Auf der anderen Seite ist die Wahrheits- und Versohnungskommission ein Instrument fur die Vergangenheitsbewaltigung eines Landes, das von einem weltweit Aufsehen erregendem Rassensystem gekennzeichnet ist. Das Problem der Menschenrechtsverletzungen in Sudafrika ist sowohl auf theoretischer als auch auf politischer Ebene sehr komplex. Nach Frederick Johnstone ist das Menschenrechtsproblem dieses Landes einerseits ein Problem zivilrechtlicher Natur und andererseits ein Problem der sozialen Strukturen innerhalb der Gesellschaft der sudafrikanischen Republik. Um die Grundung dieser Untersuchungskommission zu verstehen, ist es zu Beginn der Arbeit unumganglich, einen kurzen Uberblick uber d